Geplant wird nach Ihren Vorstellungen und nach dem, was das Grundstück hergibt. Am Ende dieser Phase liegt alles vor, was auf der Baustelle gebraucht wird.
- Planung nach Bauherrenwunsch und Grundstücksvorgaben
- Was auf einem Grundstück möglich ist, entscheidet nicht der Wunsch allein. Bebauungsplan, Abstandsflächen, zulässige Grundfläche, Firsthöhe und Erschließung geben den Rahmen vor. Wir bringen beides zusammen und sagen früh, was sich davon umsetzen lässt und was nicht.
- Eingabeplan und Bauantrag
- Der Eingabeplan ist die Fassung, die zur Genehmigung eingereicht wird: Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten im vorgeschriebenen Maßstab, dazu die Berechnungen, die die Behörde verlangt. Wir stellen die Unterlagen zusammen und reichen sie ein.
- Werks- und Ausführungsplanung
- Aus dem genehmigten Plan wird die Fassung, nach der wirklich gebaut wird. Hier stehen die Maße, nach denen der Maurer arbeitet: Wandstärken, Aussparungen für Leitungen, Anschlüsse, Details an Sockel und Dach. Fehlt diese Ebene, wird auf der Baustelle improvisiert.
- Energienachweis
- Der Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz zeigt, dass das Haus die Vorgaben zum Wärmeschutz einhält. Er bestimmt mit, wie stark gedämmt wird und welche Fenster eingebaut werden — und wird auch für Förderungen und die Finanzierung gebraucht.
- Statik und Bewehrungspläne
- Die Tragwerksplanung legt fest, welche Bauteile die Lasten aufnehmen und wie Decken, Stürze und Ringanker bewehrt werden. Die Bewehrungspläne gehen direkt auf die Baustelle: Nach ihnen wird der Stahl verlegt, bevor betoniert wird.